Baustellenverordnung
 
 


Die Baustellenverordnung formuliert in Abhängigkeit von der Größe der Baustelle und von der Anzahl der am Baubeteiligten Unternehmen verschiedene Anforderungen an den Bauherren:

- Erstellung einer Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Vorankündigung der Baumaßnahme bei den Behörden
- Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators während der Bauphase
- Erstellung einer Unterlage für den sicheren Betrieb und die Wartung des Bauwerks

Der Bauherr kann uns als Dienstleister beauftragen, um die verschiedenen Leistungen die gemäß Baustellenverordnung erforderlich sind, zu erbringen.

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Beispiel SiGe - Plan: