Sachverständigengutachten (zur Eignungsfestellung)
 
 

Bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen ist die Eignung der Anlage in einem behördlichen Verfahren, dem sogenannten Eignungsfeststellungsverfahren festzustellen, sofern die Anlagen nicht "einfacher oder herkömmlicher Art (eoh)" sind.

Im Rahmen des Eignungsfestellungsverfahren kann die zuständige Behörde ein Sachverständigengutachten fordern, in dem die Eignung der Anlage oder der Planung nachgewiesen wird. In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, das Eignungsfeststellungsverfahren durch die Bescheinigung eines Sachverständigen zu ersetzen (§7 (4)). Sowohl Sachverständigengutachten als auch Bescheinigungen werden von uns in enger Abstimmung mit den Projektplanern erstellt, um eine reibungslose Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen sicherzustellen.

zurück